Auf dieser Seite möchte ich die Geschichte einer Meldung beim Veterinäramt ROSTOCK in Sachen Qualzucht, Scottish Fold Katzen und deren Folgen schildern.
Der Anfang:
Im Mai 2017 habe ich beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Mecklenburg-Vorpommern, eine Anfrage gemacht, ob die Zucht von Faltohrkatzen (Scottish Fold) erlaubt oder verboten ist.
Die Antwort steht in diesem Dokument (unten, zum Vergrößern auf das Bild klicken).
Der letzte Satz im Dokument vom "Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt" lautet:
"Danach ist die Zucht von Katzen mit "Kippohren" verboten. Dies gilt auch für Mecklenburg Vorpommern."
Die Fortsetzung:
Nach dieser Anfrage beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wußte ich nun ganz sicher, dass die Zucht von Scottish Fold in Mecklenburg-Vorpommern verboten ist.
Im August 2017 habe ich dann beim Veterinäramt Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) eine Meldung bezüglich einer Faltohr-Katzenzucht (Scottish Fold) gemacht. Die Veterinärämter sind für den Vollzug des Deutschen Tierschutzgesetzes zuständig, sollte man jedenfalls glauben.
Mein Schreiben vom 06/08/2017 an das Veterinäramt Rostock: siehe unten
(zum Vergrößern auf das Bild klicken)
Ob und was das Veterinäramt gegen die Faltohr-Katzenzucht (Scottish Fold) unternommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Vermutungen, die ich nicht beweisen kann, will ich an dieser Stelle besser weglassen.
Eine Information über den Verlauf des Falls habe ich vom Veterinäramt Rostock zu keiner Zeit erhalten. Dazu ist ein Veterinäramt auch nicht verpflichtet.
Ich dachte, dass das Veterinäramt den Fall mit Erfolg (Kastration der Zuchttiere) abgeschlossen hätte.
Aber ich hatte mich geirrt. Und zwar ganz gewaltig.
Kastration???? Nein!!!
Drei Jahre später, im April 2020 sind mir auf der Webseite des Katzenvereins felidae.ev Baby-Verkaufs-Annoncen vom Zwinger "Zuchtgemeinschaft S." aufgefallen.
Babys der "Zuchtgemeinschaft S. " wurden annonciert unter diesen Rassen:
Siehe folgende Screenshots vom 15.04.2020
Screenshot von der Webseite felidae-ev.de
Screenshot, abgerufen am 15.04.2020,
Felidae-ev.de,
Züchter-Liste
Quelle ansehen:
Screenshot von der Webseite felidae-ev.de
Screenshot, abgerufen am 15.04.2020,
Züchter-Liste
Quelle ansehen:
Die Telefonnummern in den Inseraten sind alle identisch und gehören Christiane S.
Die Adresse gehört dem Sohn, Peter Christopher S.
Screenshot von der Webseite felidae-ev.de
Screenshot, abgerufen am 15.04.2020,
Züchter-Liste
Quelle ansehen:
Zwinger "MyXXXycats":
Eigentümer früher Christiane S., heute Peter Christopher S., Beamter.
Gewöhnlich sind Zwingernamen nicht auf andere Personen übertragbar.
Im Allgemeinen sind Zuchtgemeinschaften für Züchter vorgesehen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation oder ihres persönlichen Umfeldes nicht in der Lage sind, alle Katzen zu halten und deshalb mit weiteren Züchtern in eine Zuchtgemeinschaft eintreten bzw. eine Zuchtgemeinschaft gründen.
Nicht alle Katzenvereine haben in Ihren Zucht- und Haltungsrichtlinien "Zuchtgemeinschaften" vorgesehen (wie zum Beispiel der Katzenverein Felidae - siehe Zucht und Haltungsrichtlinien). Auf dieser Seite gibt es keine Beschreibung für Zucht- und Haltungsrichtlinien für Zuchtgemeinschaften (abgerufen am 15.04.2020), obwohl Züchter ihre Zwinger mit dem Namen "Zuchtgemeinschaft" benennen können.
Wie soll der Leser durchblicken, wenn der Katzenverein Zuchtgemeinschaften zulässt, ohne sie in den Zucht-und Haltungsrichtlinien zu erwähnen? Transparenz ist in diesem Verein ein Fremdwort.
Diese Fragen sind von Wichtigkeit:
Lesen Sie in den Zuchtrichtlinien Ihres Katzenvereins nach, ob Ihr Verein die Option "Zuchtgemeinschaft" anbietet. Wahrscheinlich werden Sie ziemlich lange suchen müssen.
Das Wort "Zuchtgemeinschaft" ist kein besonders geschütztes Wort.
Jeder darf sich "Zuchtgemeinschaft" nennen.
Wegen Betrügereien und Mangel an Transparenz hat das Wort "Zuchtgemeinschaft" allerdings einen negativen Touch.
Ich kann Ihnen nur abraten, Katzen aus einer Zuchtgemeinschaft zu kaufen.
Eine Zuchtgemeinschaft bietet für Außenstehende zu wenig Transparenz - besonders in Bezug auf Massentierhaltung und Überwachung durch das Veterinäramt.
Wenn ein Züchter nicht Geld genug hat, einen eigenen Zwingernamen registrieren zu lassen, sollte er besser nicht züchten.
Ein Beispiel:
"Zuchtgemeinschaft und Kontrolle des Veterinäramtes"
Eine Zuchtgemeinschaft besteht aus drei Personen. Zwei Züchter wohnen in Rostock, ein Züchter wohnt in Hamburg. Eine Kontrolle des Veterinäramtes ist so gut wie unmöglich, weil unterschiedliche Veterinärämter für diese Arbeit zuständig sind.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Natürlich sollte eine Zuchtgemeinschaft auch ein gemeinsames Zuchtziel haben.
Eine Zuchtgemeinschaft, in der die Züchter unterschiedliche Rassen züchten, macht natürlich wenig Sinn.
Bei Katzenzüchtern könnte eine Zuchtgemeinschaft Sinn machen, wenn zum Beispiel der eine Züchter alle weiblichen Katzen hält, während der andere Züchter alle männlichen Katzen hält und beide Züchter in geografisch unterschiedlichen Haushalten leben. So können sich die männlichen und weiblichen Tiere nicht "riechen" in Bezug auf geplante Paarungen.
Außerdem könnte man in diesem Fall Geld sparen, weil man nur einen Zwinger-Namen beantragen müsste.
Das war es dann auch schon mit den großartigen Vorteilen einer Zuchtgemeinschaft. Also, immer schön aufpassen. ;-)
Zuchtgemeinschaften sind oft schwer zu durchschauen. Begleitet werden sie von einem Touch der Unseriösheit. Und zwar zu Recht. Niemand muss Katzen züchten und niemand muss mehr Katzen halten, als es sein persönliches Umfeld erlaubt.
Wenn Sie nur wenige Katzen halten, brauchen Sie keine Zuchtgemeinschaft zu gründen.
Eine Zuchtgemeinschaft macht vielleicht Sinn für Massenzüchter, aber nicht für Hobby-Züchter.
Links: Screenshot Webseite www.mXXXcats.de,
Seite: Impressum.
Screenshot abgerufen am 15.04.2020
Der Zwingername, der vorher auf dieser Seite stand, hieß "mXXXcats". Jetzt steht dort der Zwingername "Zuchtgemeinschaft der Familie S.".
Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der juristischen Person, die für die Zuchtgemeinschaft S. verantwortlich ist, fehlen im Impressum der Webseite. (Quelle ansehen)
Der Name "Zuchtgemeinschaft" ist nun wirklich kein Hinweis auf eine kleine private Hobby-Zucht, deshalb benötigt eine Webseite für Zuchtgemeinschaften ein vollständiges Impressum.
Früher stand auf besagter Webseite der Zwingername "MyXXXcats", heute steht dort der Zwingername "Zuchtgemeinschaft der Familie S.".
Die E-Mail-Adresse im Screenshot (meine-schmuseXXX@t......) gehört Christiane S.
Hier fehlt eindeutig die Transparenz, was wahrscheinlich beabsichtigt ist.
Auffallend ist auch der Text in roter Schrift im Impressum der Webseite myXXXcats.de
Hier steht: (Quelle ansehen)
Veterinäramtlich nach § 11 Tierschutzgesetz geprüfte und mit Bravour bestandene Zuchtgemeinschaft
Mit anderen Worten:
Das Veterinäramt Rostock überprüfte die Zuchtgemeinschaft S., in der Scottish Fold (Faltohrkatzen), also Katzen mit einer unheilbaren Erbkrankheit, gezüchtete werden und die Überprüfung des Veterinäramtes Rostock wird mit Bravour bestanden.
Für mich ist das Betrug, weil man hier den Eindruck erwecken will, dass das Veterinäramt die Zucht von Scottish Fold gutgeheißen hat.
Jedenfalls schreibt DAS die Person, die für den Inhalt der Webseite mXXXcats.de und für den Zwinger "Zuchtgemeinschaft der Familie S.", verantwortlich ist.
Der Inhaber der Domain mXXXcats.de und die Person, die für den Inhalt des Textes der Webseite verantwortlich ist, ist Christiane S. (Stand: April 2020).
Kann das sein? DAS fragt sich jetzt jeder normale Mensch.
Ein Veterinäramt heißt eine Scottish-Fold-Zucht gut???
Ja, so wird das Veterinäramt machtlos hinters Licht geführt.
Ich habe keine persönliche Beziehung zum Veterinäramt Rostock, aber dass ein Veterinäramt eine Scottisch-Fold-Zucht akzeptiert, das glaube ich nun wirklich nicht.
Merken Sie jetzt auch, dass es bei Zuchtgemeinschaften an Transparenz fehlt und man besser die Finger davon lassen sollte.
Der/die Verantwortliche des Zwingers "Zuchtgemeinschaft S." züchtet und annonciert Scottish Fold Katzen und das Veterinäramt Rostock heißt es gut, wie es die Webseiten-Betreiberin, Christiane S., auf der Seite Impressum versichert.
Schwer zu glauben! Ich glaube es nicht.
Siehe Screenshot "Scottish Fold Babys" (unten)
Screenshot der Webseite felidae-ev.de
Screenshot, abgerufen am 15.04.2020,
Felidae-ev.de,
Züchter-Liste
Quelle ansehen:
Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den Inseraten (weiter oben) gehören allesamt Christiane S, .
Der Wohnort, der in den Inseraten vom Zwinger "Zuchtgemeinschaft S." sowie vom Zwinger "MyXXXcats" angegeben wird, ist der Wohnort vom Sohn der Christiane S., dem Beamten Peter Christopher S.
In der LagerXXXstraße 1a in Rostock leben offenbar jede Menge Katzen. Jedenfalls lassen das die zahlreichen Verkaufsinserate auf der Webseite des Katzenvereins felidae-ev.de vermuten. Nein, ich nehme an, dass es so nicht sein wird. Diese Adresse soll wahrscheinlich nur die der Zuchtgemeinschaft S. sein. Aber, wer weiß das schon genau. Das ist nur meine persönliche Vermutung.
Jedenfalls erfährt man nicht die Namen und Adressen der anderen Mitglieder der Zuchtgemeinschaft und das läßt tief blicken.
Im Wesentlichen soll es wahrscheinlich nur darauf ankommen, dass kein Außenstehender kontrollieren kann, welche Zuchtkatzen in welchen Haushalten leben und somit auch das Veterinäramt den Überblick verliert.
Etwas mehr Transparenz wäre hier sicherlich angebracht.
Der Kauf/Verkauf eines Kätzchens ist in erster Linie Vertrauenssache und deshalb sollte der Züchter/Verkäufer/Händler mit gutem Beispiel vorangehen.
Also: Augen auf beim Katzenkauf!!!
Zuchtgemeinschaft? Ein Wort mit "Geschmäckle" - würde der Schwabe sagen. ;-)
Katzenkauf aus Zuchtgemeinschaften? Besser nicht!
Mit Ihrer Kaufentscheidung bestimmen Sie, ob ein Züchter am Elend der Katzen Geld verdienen kann.
Verzichten Sie auf Rassen mit erblich bedingten Schäden (Qualzucht).
Katzenkrankenversicherungen erstatten auch keine Behandlungen, die rassespezifische Ursachen haben.
Jeder weiß, dass sich die Bundesregierung in Sachen Tierschutzfragen völlig uninteressiert zeigt, aber vielleicht wissen Sie das noch nicht:
Der Tierschutz Hessen - mit der Landestierschutzbeauftragten Frau Dr. Martin - ist vorbildlich.
Im Jahre 2003 wurde der damals wohl bekanntesten deutschen Scottish Fold-Züchterin, Frau Ortrun Wagner, Hessen, die Zucht von Scottish Fold Katzen verboten. Lesen Sie selbst:
Was der Tierschutz Hessen mit der Landestierschutzbeauftragten Frau Dr.Martin in Sachen Qualzucht/Faltohrzucht geschafft hat, hat in den letzten zwanzig Jahren wahrscheinlich kein anderes Bundesland geschafft. Ein Vorbild an Transparenz.
Und zum Schluß noch einmal die Frage aller Fragen:
Haben alle Faltohkatzen schwere Symptome von OCD (Osteochondrodysplasie)?
Nein, alle nicht, aber mehr als 35 Prozent aller Katzen mit Faltohren haben so starke Schmerzen, dass sie tierärztlich behandelt werden müssen - oftmals ihr Leben lang.
Quelle: http://scottish-fold-kittens.info/de/umfrage/
Grund genug, um die Zucht von Katzen mit Faltohren zu verbieten.
Und glauben Sie nicht, dass Züchter, Katzenvereine und VETERINÄRÄMTER vom Elend der Scottish Fold bzw. der Faltohrkatzen nichts wüßten.
Wer hier wegschaut, macht sich am Elend der Faltohrkatzen mitschuldig.